Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Bautech GmbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Bedingungen vereinbart wurden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Bauleistungen gemäß den vertraglich festgelegten Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen.
2.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, in Abstimmung mit dem Auftraggeber notwendige Änderungen am Leistungsumfang vorzunehmen, sofern diese dem technischen Fortschritt dienen oder zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind und die Interessen des Auftraggebers nicht unzumutbar beeinträchtigen.
2.3 Sämtliche Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragsparteien.

3. Ausführungsfristen und Verzögerungen
3.1 Die im Vertrag festgelegten Ausführungsfristen und Termine sind verbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die Einhaltung der Fristen setzt voraus, dass alle technischen und rechtlichen Fragen zwischen den Parteien geklärt sind und der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
3.2 Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder durch vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z.B. extreme Witterungsbedingungen, Streiks, behördliche Anordnungen) entstehen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über derartige Verzögerungen informieren.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Zahlungen sind in Teilbeträgen nach Baufortschritt zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Abschlagsrechnungen gemäß den erbrachten Teilleistungen.
4.3 Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

5. Abnahme der Bauleistungen
5.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen hat der Auftraggeber die Bauleistungen abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Bauleistungen nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach deren Fertigstellung abnimmt oder keine wesentlichen Mängel rügt.
5.2 Im Falle der Abnahmeverweigerung aufgrund von Mängeln ist der Auftragnehmer berechtigt, die Mängel binnen einer angemessenen Frist zu beheben und anschließend die Abnahme erneut zu verlangen.

6. Gewährleistung und Mängelhaftung
6.1 Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte und den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung der Bauleistungen.
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Mängelanzeige, entfallen die Gewährleistungsansprüche, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.
6.3 Im Falle eines Mangels hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder, sofern der Mangel erheblich ist, vom Vertrag zurücktreten.

7. Haftungsbeschränkung
7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
7.2 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8. Pflichten des Auftraggebers
8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Bauleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die notwendigen Genehmigungen rechtzeitig zu beschaffen.
8.2 Der Auftraggeber hat für die Sicherstellung von Zufahrtswegen und die Bereitstellung von Anschlüssen wie Strom und Wasser zu sorgen, sofern dies für die Ausführung der Bauleistungen erforderlich ist.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.
9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zugänglich gemachten Informationen über den Auftragnehmer vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine neue Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.